Schulen und Kindergärten: Fehlende Temperaturkontrollen bei der Essensausgabe

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) stellte die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung 2013 in einer Pressemitteilung vor. Dabei wurde deutlich, dass die korrekte Temperaturkontrolle und das Einhalten von Kühlketten nicht immer eingehalten wird. Wird die Kühlkette unterbrochen oder werden Speisen nicht ausreichend erhitzt, können sich krankmachende Keime vermehren. Oft mangel es an der technischen Ausstattung oder an der entsprechenden Fachkenntnis. Dabei standen in den Überwachungen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung in den Mittelpunkt. Essensausgabestellen in Kindertagesstätten und Schulen machten dabei mit nahezu 80 Prozent den größten Anteil aus.

So teilte das BVL mit, das Speisen bei mindestens 65 °C heißgehalten werden müssen, damit Bakterien und Viren abgetötet bzw. inaktiviert werden. Bei 13 Prozent der Kontrollen wurde diese Temperatur nicht erreicht. Manchmal fehlten dafür auch die technischen Möglichkeiten. 7 Prozent der Betriebstätten konnten die Speisen nicht warm halten, weil Warmhaltebecken fehlten. Bei weiteren 7 Prozent gab es weder Herd noch Mikrowelle, um Speisen aufzuwärmen. Oft wissen die Betreiber auch nicht, wie warm ihre Speisen sind. So wurde in 17 Prozent der untersuchten Kindertagesstätten und Schulen die Temperatur gar nicht oder nur unregelmäßig gemessen. „Besonders besorgniserregend an all diesen Mängeln ist, dass sie hauptsächlich Einrichtungen betreffen, die Essen an Kinder und Jugendliche abgeben“, fasste die diesjährige Vorsitzende der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz, Dr. Maria Dayen vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern, die Ergebnisse des Programms zusammen. „Bei einer solch empfindlichen Konsumentengruppe müssen Hygienevorschriften besonders penibel eingehalten werden. Als Resümee aus dem Überwachungsprogramm ist eine verstärkte amtliche Kontrolle angezeigt.“