EN 16615: der „4-Felder-Test“ kommt in diesem Jahr

Über Jahrzehnte wurden nur die Desinfektionsmittellösungen auf Wirksamkeiten gegenüber von Krankheitserregern untersucht, ob allerdings die Desinfektion auf der Oberfläche im Zusammenwirkung mit Mops und Tüchern funktioniert ist bisher fraglich gewesen. Dieses Jahr soll die endgültige Fassung der EN 16615 veröffentlicht werden, der sogenannte 4-Felder-Test. Damit wird nicht nur das Desinfektionsmittel, sondern auch das Verfahren auf Praxiseignung in einem standardisierten Verfahren überprüft.

2006 wurde in einer Studie aufgezeigt, dass Tücher, insbesondere nach längeren Tränkungsphasen Wirkstoffe, wie quaternäre Ammoniumverbindungen (QAV) bis zu 60% binden können. Die Autoren bemängelten daraufhin auch die Ergebnisse älterer renommierter Studien z.B. von Exner und Daschner, die sich in der Vergangenheit öffentlichkeitswirksam über die Notwendigkeit der Fußbodendesinfektion in Krankenhäuser gestritten hatten, in den Tests jedoch keine Hinweise auf die benutzten Tücher und Mops gemacht worden sind. Wenn die Desinfektionswirkstoffe im Mop verbleiben, kann das Desinfektionsmittel noch so gut sein, es wirkt nicht.

In dem neuen Testverfahren sollen jetzt erstmals auch Mängel in Bezug auf das Desinfektionsverfahren überprüft werden. Eine Arbeitsgruppe um Dr. Jürgen Gebel am Universitätsklinikum Bonn hatte diese neue Prüfnorm initiiert und entwickelt. Die Norm beinhaltet ein komplett neues Phase 2 Stufe 2-Testprotokoll für die Wirksamkeitsprüfung von Oberflächendesinfektionsverfahren. Gebel ist gleichzeitig Vorsitzender der VAH (Verbund Angewandter Hygiene).

Bei dem Test , dr den klinischen Alltag möglichst nahe kommen soll, wird eine große PVC-Fläche (20 x 50 cm) mit einem getränkten Tuch nach dem standardisierten Verfahren abgewischt. Dabei wird das Desinfektionsmittel mit standardisierten Tüchern oder auch von bestimmten Herstellern vertriebene Tüchern getestet. Interessant ist der Test für gebrauchsfertige Tuchsysteme , die im 4-Felder-Test auf Eignung überprüft werden können. Bei diesem Test wird nicht nur getestet, ob die Desinfektionswirkung bei einer kontaminierten Oberfläche nachweisbar ist, sondern ob bei drei weiteren, nicht kontaminierten Oberflächen es zu einer Keimverschleppung kommt. So stellte man bei der Entwicklung dieses Testverfahrens fest, dass viele gängige Verfahren die erste Oberfläche normgerecht aufbereiten können, dennoch auf den Folgeflächen eine Verschleppung der Keime nachgewiesen werden können.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die neue Testnorm sich auf die Praxis im klinischen Alltag auswirken werden. Bisher nur schlecht aufzeigbare Desinfektionsfehler können so deutlich gemacht werden. Mängel bei der Abstimmung von Tuch und Desinfektionsmittel, nicht ausreichende Tränkung, zu lange Standzeiten oder unsachgemäße Anwendung sind nur einige Beispiele.

1 comment

  1. Es ist sehr zu loben,dass aktuelle Themen sofort aufgegriffen werden.
    Wir möchten aber auch auf die Belange de Praxen und vor allem der Tageskliniken und der priv.Kliniken hinweisen.
    Die Kontrollen sollten verbindlicher sein und in allen Bundesländern gleich.
    Die Kosten hierfür sind den Praxen und Kliniken sicher zu zumuten,da sie ja auch die Folgekosten nicht tragen.,aber Verursacher darstellen
    Wir sehen jeden Tag,dass die Maschinelle Aufbereitung von Instrumentarium in den Erbringungsorten
    gar nicht oder nur rudimentär gelebt werden.Der Prozentsatz der validierten Erbrinung dürfte nach unserer Einschätzung über alle (ohne Kliniken) bei etwa 35-50 % sein.
    Wir hoffen,dass auch diese Seite Herrn Gröhe einmal näher gebracht wird.
    Von den Leistungserbringern ist jedenfall nach meiner 25 jährigen Erfahrung keine Hilfe zu erwarten geschweige ein Umdenken.
    Es reicht ebend nicht sich ins Fernsehen zu stellen und vieles “ glatt reden zu wollen“ oder doch ?

    Schön wäre es,wenn mehrere Fachplaner und Einrichter mehr auf die Richtlinien Normen und Verweise per Praxisübergabe eine QM Bestätigung erhalten könnten in dem steht,dass die Einrichtung den gesetzlichen Forderungen entspricht.

    Ich danke für die Lesemühe.P.R

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