Der Handwaschplatz in der Arztpraxis

Über die Hände des medizinischen Personals werden Infektionskrankheiten übertragen. Dies ist nicht nur ein Problem in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, sondern betrifft auch die große Anzahl von Arztpraxen und Einrichtungen für ambulante Operationen. Dementsprechend sollte man davon ausgehen, dass der Handwaschplatz des Arztes und seines Praxispersonals entsprechend professionell ausgestattet ist.

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Händehygiene/Quelle: brennpunkt.hygiene

In einer Veröffentlichung der VAH (Verbund für Angewandte Hygiene e.V.) wird auf die Anforderungen für den Waschplatz in der Arztpraxis verwiesen. Während hin und wieder Seifenpumpflaschen aus dem Drogeriemarkt und Nachfüllsysteme bei Begehungen entdeckt werden, spricht die Berufsgenossenschaft für Wohlfahrt und Pflege (BGW) in der TRBA/BGR 250 eine klare Sprache. In dieser technischen Regel werden die Mindestanforderungen klar niedergelegt. Dies beinhaltet leicht erreichbare Handwaschplätze, Bedienung der Armaturen, ohne dass eine Handberührung benötigt wird, Spender für Händedesinfektion, Waschlotion, sowie Produkte zum Hautschutz und zur Pflege.

Die Autoren der VAH verweisen auf die Empfehlung der DGKH (Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene), die vorsieht: “ …

  • Seifen- und Desinfektionsmittelspender müssen ohne Handkontakt zu bedienen sein,
  • sie müssen ausschließlich mit nicht wiederbefüllbaren Flüssigseifen- oder Händedesinfektionsmittelgebinden zu bestü- cken sein,
  • sie müssen so zu betreiben und zu warten sein, dass eine mikrobielle Kontamination des Pumpkopfes problemlos (!) vermieden wird.“
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Auch dieser Waschplatz ist nicht frei von Mängeln!
„Händedesinfektion“ von Sterilgutassistentin – Eigenes Werk. Lizenziert unter GPL über Wikimedia Commons – https://commons.wikimedia.org/wiki/File:H%C3%A4ndedesinfektion.JPG#/media/File:H%C3%A4ndedesinfektion.JPG

Weiterhin wird darauf verwiesen, dass geöffnete Behältnisse mit einem Anbruchdatum versehen werden sollten, gleichzeitig sollten die Hersteller auch die Mindesthaltbarkeitsfristen auf den Etiketten aufbringen. So haben einige Hersteller mit Datumsfeldern oder Siegelsystemen reagiert.

Grundsätzlich ist das Nachfüllen von Händedesinfektionsmittel nicht im Sinne des Arzneimittelgesetzes vorgesehen und nicht statthaft. Auch die KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut) verweist in einer Empfehlung aus dem Jahr 2000 auf die Nutzung von Einmalflaschen. Bei Waschlotionen sollte zumindest sichergestellt sein, dass das Produkt frei von pathogenen Erregern ist. Diese RKI-Empfehlung ist derzeit in der Überarbeitung.

Waschlotionen sollten nicht unbedingt eine antimikrobielle Wirkung aufzeigen, dennoch führt die VAH in der eigenen Liste die „Hygienische Händewaschung“, bei der eine deutlich bessere Keimreduktion gefordert wird, als beim normalen Händewaschen erreicht werden kann. Die Autoren der VAH machen deutlich, dass solche Produkte im medizinischen Bereich nicht die „Hygienische Händedesinfektion“ ersetzen können und auch nicht verpflichtend sind.

Die Autoren finden auch zu den vorgesehenen Spendersystemen deutliche Worte. Eine mobile Spenderflasche ist nicht geeignet, um berührungslos Händedesinfektion oder Waschlotion zu entnehmen. Zwar könnte nach Auffassung der DGKH eine hohe Menge mobiler Spender die Verfügbarkeit erhöhen, führt aber auf der anderen Seite zu Kreuzkontaminationen über die Pumpsysteme.  Eine kontaminationsfreie Entnahme ist nicht sichergestellt.

Entsprechende Sicherheit bieten nur professionelle Desinfektionsmittelspender, die entweder mit dem Ellbogen zu bedienen sind oder mit einem gut funktionierenden Sensor ausgestattet sind. Diese Spendersysteme sollten mit Einwegpatronen befüllt werden können und aufbereitet werden. Gerade bei der Aufbereitung der Spender gibt es aber häufig Nachholbedarf.

Zum Thema:

VAH:Ausstattung des Handwaschplatzes in Arztpraxen

TRBA/BGR 250

Umfüllen von händedesinfektionsmittel (brennpunkt.hygiene)

mehr zur Händedesinfektion im brennpunkt.hygiene