TK-Positionspapier: Verbindliche Standards in der Krankenhaus-Hygiene

Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass die Durchseuchung deutscher Kliniken mit multiresistenten Erregern ein großes Problem darstellt. Es stellt sich nun die Frage, wie man dem Auftreten von Infektionen mit nosokomialen Erregern in Einrichtungen des Gesundheitswesens entgegentreten kann. Dazu macht die Techniker Krankenkasse (TK) einen Vorschlag. In einem Positionspapier spricht sich die TK für mehr Transparenz, eine bundesweit einheitliche Dokumentation und verbindliche Standards beim Thema Krankenhaus-Hygiene aus.

Nach Aussage der Experten, die von der Krankenkasse beauftragt worden waren,können nur durch diese Maßnahmen Hygiene-Standards verbessert, sowie die Patientensicherheit erhöht werden. Obwohl sich Experten über die tatsächliche Anzahl von nosokomialen Infektionen streiten, geht das Bundesgesundheitsministerium davon aus, dass sich pro Jahr in etwa 400.000-600.000 Patienten mit einem nosokomialen Keim infizieren. 15.000 Menschen sterben an diesen Infektionen jährlich. Wenn man dabei bedenkt, dass 20-30% dieser Infektionen durch die Einhaltung adäquater Hygienemaßnahmen vermeidbar wären macht es Sinn, diese Maßnahmen verstärkt zu kontrollieren und die Transparenz von Hygienemaßnahmen in Kliniken zu erhöhen.

Genauer gesagt sieht die TK in 4 Bereichen in Einrichtungen des Gesundheitswesens Nachholbedarf: Transparenz, Dokumentation, Maßnahmen und Anreizsystem.

Die Transparenz bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen. Hier müssen die Kliniken so weit kommen, dass der Umfang der Risiken für den potentiellen Patienten durchsichtig dargestellt wird. Der Patient muss in die Lage versetzt werden, sich ein objektives Bild über die Situation im jeweiligen Krankenhaus verschaffen zu können. Zudem wird dadurch ein Beitrag zu einem angestrebten Qualitätswettbewerb unter den Kliniken geleistet, der es auch ermöglicht, dass sich Krankenhäuser untereinander vergleichen.

Die Transparenz ist wiederum nur erreichbar, wenn Kliniken zu einer bundeseinheitlichen und ausführlichen Dokumentation verpflichtet werden. Dabei ist die einheitliche Vorgabe der Dokumentation von entscheidender Bedeutung, damit die Kliniken in die Lage versetzt werden die Ergebnisse untereinander vergleichen zu können. In diesem Zusammenhang sind Differenzierungsmerkmale hinsichtlich der Art der multiresistenten Erreger (MRE), der Infektionsquelle, der Pforten und der Infektionswege erforderlich. Dabei ist von entscheidender Bedeutung das dahingehend differenziert wird, ob die  Patienten den MRE bereits vor dem Einzug ins Krankenhaus erworben haben oder diesen erst im Krankenhaus während ihrer stationären Behandlung erwerben. Laut TK wäre eine sektorenübergreifende Betrachtung der MRE-Problematik wünschenswert. Dazu sollte die Melde- und Dokumentationspflicht auf andere Institutionen im Gesundheitssektor, wie Arztpraxen, Pflegeheime und ambulante Pflegedienste ausgeweitet werden. Eine Weitergabe dieser Informationen innerhalb der Behandlungskette muss sichergestellt werden, damit dieses System funktioniert.

Bei den Maßnahmen ist es wichtig, dass diese bundeseinheitlich für alle Bereiche des Gesundheitsdienstes eingeführt werden. Hygienemaßnahmen sollten nicht von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein, außerdem sollten für die einzelnen Bereiche des Gesundheitswesens gleiche Hygienestandards gelten. Die TK fordert bundeseinheitlich screenings auf MRE an Patienten durchzuführen. Bei planbaren Leistungen ist dieses bereits vor der Aufnahme in eine Krankenhaus möglich, bei Notafallpatienten sollte dieses bei der Aufnahme geschehen. So lassen sich Erreger frühzeitig eliminieren und Patienten ggf. sachgerecht isolieren. Außerdem sollte die Dokumentation von nosokomialen Infektionen als gesonderter Teil in die Qualitätsberichte der Kliniken einfließen, um ihre Bedeutung hervorzuheben und ein Auffinden zu erleichtern. Weiterhin wird in diesem Zusammenhang gefordert, dass alle nosokomialen Infektionen meldepflichtig werden und die Gesundheitsämter mit entsprechenden Kompetenzen ausgerüstet werden, um als Kontrollinstanz zu wirken und ggf. Sanktionen bei Nichteinhaltung der Hygienemaßnahmen erteilen zu können. Um die erforderlichen Hygienemaßnahmen in vollem Umfang erbringen zu können muss aber auch das medizinische Personal dahingehend besser aus- und weitergebildet werden.

Ein positiv geleitetes Anreizsystem, welches Verbesserungen belohnt, kann laut TK dazu führen, dass bei den Kliniken das Eigeninteresse geweckt wird, die hygienischen Verhältnisse in ihrem Haus transparent zu machen und die Einhaltung der Hygienestandards sicherzustellen. Im positiven Fall bedeutet dieses dann, dass es zu einer Stärkung der Wettbewerbsposition des Krankenhauses kommt indem man standardisierte Ergebnisse auf homepages der Kliniken, auf Klinikportalen oder bei den Krankenkassen veröffentlicht. Aus Sicht der TK sollte die Krankenhaushygiene als Zulassung zur Leistungserbringung etabliert werden.

Quelle: „Mehr Patientensicherheit durch verbesserte Hygiene im Krankenhaus“; Positionspapier der Techniker Krankenkasse