Neue Corona Regeln ab dem 2. November 2020

Ab dem 2. November 2020 sollen die folgenden Corona Regeln gelten:

  • Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen. Zudem werden Bürger angehalten, Kontakte jenseits des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. „Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel“, heißt es in dem Beschluss.
  • Nicht notwendige private Reisen und Besuche von Verwandten sollen vermieden werden.
  • Gastronomiebetriebe sollen vom 2. November an für den restlichen Monat schließen, ebenso wie Bars, Diskotheken und Kneipen. Davon ausgenommen sein soll die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause, Kantinen sollen offen bleiben dürfen.
  • Groß- und Einzelhandel bleiben unter Hygieneauflagen geöffnet. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.
  • Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoostudios sollen geschlossen werden, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseursalons bleiben – unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene – geöffnet.
  • Supermärkte: Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
  • Schulen und Kindergärten sollen offen bleiben.
  • Profisport, dazu zählt auch die Bundesliga, soll im November nur noch ohne Zuschauer stattfinden.
  • Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa allein joggen, soll weiter erlaubt sein. Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen.
  • Veranstaltungen, die der Unterhaltung und der Freizeitgestaltung dienen, wollen Bund und Länder ab nächster Woche bis Ende November deutschlandweit weitgehend untersagen. Dazu zahlen Theater, Opern und Konzerthäuser. Auch Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen und Bordelle müssen schließen, ebenso wie Kinos, Freizeitparks und Messen.
  • Touristische Übernachtungsangeboteim Inland sind im November verboten. Diese dürften nur noch für notwendige Zwecke wie zwingende Dienstreisen gemacht werden.
  • Kleinere Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen bis zu 75 Prozent des Umsatzes vom November 2019 erhalten, größere Betriebe bis zu 70 Prozent. Die Fixkosten eines Unternehmens sollten pauschaliert werden, wurde aus Verhandlungskreisen mitgeteilt. „Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zehn Milliarden haben“, heißt es.