Der Biologe Stefan Lanka hatte im Jahr 2011 100.000 Euro demjenigen versprochen, der die Existenz und Größe von Masernviren nachweisen könne. Beim Nachweis könne auf Publikationen zurückgegriffen werden. Der damalige Medizinstudent David Bardens schickte seinerzeit, nachdem er von der Masernwette im Internet gelesen und bei Lanka um schriftliche Bestätigung gebeten hatte, 6 Publikationen ein und forderte die Überweisung des Geldes auf sein Konto.
Der Impfgegner Lanka verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass die Fachartikel weder Existens, Größe noch krankmachende Eigenschaften nachweisen könne. Schließlich verurteilte ihn das Landgericht Ravensburg am 12. März 2015 zur Zahlung der 100.000 Euro an Bardens.
Nun liegt die Angelegenheit beim Oberlandesgericht Stuttgart. In den Berufsverfahren macht er unter anderem geltend, dass die Voraussetzungen für den zu erbringenden Nachweis des Virus nicht überprüft worden seien. Vielmehr würden Masern durch Vergiftungen und psychosomatische Faktoren verursacht. Daher sei das Impfen gegen Masern sinnlos. Insgesamt würde die wissenschaftliche Rechtfertigung für das Impfen gegen Viren fehlen.