Kriterien für sicheres Schuhwerk in der Pflege

Nach unseren Erfahrungen gibt es immer wieder Probleme mit der Wahl des richtigen BGW_LogoSchuhwerks in Pflegeberufen. Was für Anforderungen muss das Schuhwerk erfüllen, um einen sicheren Auftritt in der Pflege zu gewährleisten?

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege gibt hierzu konkrete Vorgaben, die von Pflegenden umgesetzt werden sollten, da diese durch das Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet sind. Die Verantwortung von Arbeitgeber und Beschäftigten dahingehend ist im Arbeitsschutzgesetz zu finden. Dieses Gesetz weist in §3 einerseits direkt auf die Verantwortung des Arbeitgebers für die Sicherheit der Beschäftigten hin. Andererseits wird auch auf die Verantwortung der Beschäftigten nicht nur sich selbst gegenüber, sondern auch für die Sicherheit der betreuten Personen in § 15 hingewiesen. Das bezieht auch die Verantwortlichkeit für das Tragen geeigneter Pflegeschuhe mit ein.

Welche Kriterien zeichnen nun einen korrekten Arbeitsschuh in der Pflege aus?

  1. Arbeitsschuhe müssen vorne geschlossen Dadurch sind Zehen und Vorderfuß geschützt und das Risiko der Verletzung des vorderen Fußbereichs sinkt. Auch aus hygienischer Sicht ist ein vorne geschlossener Schuh wichtig, da der Fuß dadurch vor z.B. verschütteten Materialien geschützt wird.
  2. Arbeitsschuhe müssen eine geschlossene, feste Fersenkappe Diese führt zu einer hohen Standsicherheit, wodurch Drehbewegungen und Gewichtsverlagerungen sicher möglich sind. Wichtig: Ein Fersenriemchen bietet keinen derartigen Schutz, auch dann nicht, wenn es verstellbar ist – weil vor allem der seitliche Halt fehlt.
  3. Der Arbeitsschuh muss eine gut profilierte, großflächige Schuhsohle So erhält man die notwendige Standsicherheit im Nassbereich und auf verschmutzten Oberflächen. Schuhe mit stark gebogenen Sohlen (sog.Barfußtechnik) sind wegen der geringen Auftrittfläche als Arbeitsschuhe ungeeignet.
  4. Eine regulierbare Spannweite ist wichtig, damit der Schuh genau passt und fest am Fuß sitzt.
  5. Ein bequemes Fußbett soll genügend Platz für das Abrollen des Fußes gewährleisten. Außerdem soll der Druck auf die Fußsohle gleichmäßig verteilt werden: beim Gehen darf es an einzelnen Stellen keine übermäßige Belastung geben.
  6. Eine dämpfende Sohle ist für Arbeitsschuhe ebenfalls notwendig. Sie reduziert zusätzlich die Wirkung von kleinen Stößen, die beim Gehen und Laufen entstehen. Dadurch werden Gelenke und Wirbelsäule entlastet. Wichtig: Die Sohle darf jedoch trotz Dämpfung das Gefühl für den Bodenbelag nicht einschränken.
  7. Ein flacher Absatz ist ebenfalls ein „Muss“ für einen korrekten Arbeitsschuh. Aus Sicht des Arbeitsschutzes sollte der Absatz möglichst groß und nicht höher als zwei Zentimeter sein.
  8. Um ein gutes Fußklima zu gewährleisten, sollte der Arbeitsschuh aus dem Obermaterial Leder bestehen und antimikrobielle, atmungsaktive Futtermaterialien aufweisen.

Pflegekräfte müssen sich jederzeit auf ihre Standsicherheit verlassen können. Dieses gilt vor allem auch wenn sie Pflegebedürftige mobilisieren, transferieren und lagern. Der Pflegende sollte immer im Blick haben, dass wenn dabei der feste Halt fehlt auch immer die Sicherheit des Betreuten gefährdet ist. Zahlreiche Sport- und Freizeitschuhe für den Außenbereich erfüllen diese Anforderungen, ebenso klassische Arbeitsschuhe, die es im Fachhandel gibt. Es gibt jedoch auch eine Reihe von Schuhen, die Händler oder Hersteller explizit als „Pflegeschuhe“ oder „Profischuhe“ anbieten. Diese sollten stets anhand der genannten Kriterien kritisch geprüft werden. Erfüllen sie die Anforderungen nicht, sind es auch keine geeigneten Schuhe für die Arbeit in Pflegeberufen.