Wirksamkeit von Flächendesinfektion im Lebensmittelbereich

Desinfektionsmittel für den Lebensmittelbereich unterliegen dem Biozidrecht in Europa. Das für Deutschland gültige Biozidgesetz hat das Ziel Risiken für Menschen und Umwelt so niedrig, wie nur irgendwie möglich zu halten und auf der anderen Seite die Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln zu sichern.

 

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Bezüglich der Zulassung und Bewertung gibt es ein europaweit einheitliches Verfahren. Die Wirksamkeit der Desinfektionsmittel, die im Lebensmittelbereich verwendet werden, wird europaweit nach Euro-Norm geprüft. Nationale Standards, wie die Listung nach DVG (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft) oder VAH (Verbund Angewandter Hygiene) haben keinerlei rechtliche Relevanz und treten demnach für Biozide in den Hintergrund.

Aus diesem Grund haben sich viele Hersteller entschlossen, Desinfektionsmittel für den Lebensmittelbereich nicht mehr nach nationalen Standards zu überprüfen und listen zu lassen, sondern die europaweit gültigen und anerkannten Testverfahren nach Euro-Norm zu nutzen. Die Überprüfungen nach Euro-Norm sind mikrobiologische Tests für Desinfektionsmittel die routinemäßig und präventiv angewendet werden. Im Rahmen der Norm werden die Produkte unter praxisnahen Bedingungen getestet und bieten daher eine größtmögliche Sicherheit.

Die Tests werden von wissenschaftlich anerkannten Gutachtern durchgeführt. Eine Verpflichtung zur Anwendung anderer nationaler Normen z. B. nach VAH oder DVG besteht für die Hersteller von Bioziden nicht. Der Nachweis der Wirksamkeit für den Anwender gegenüber den Behörden erfolgt über die Euro-Norm. Die Vorteile der Überprüfung nach Euro-Norm liegen in dem mehrstufigen Testverfahren, wo neben kürzerer Einwirkzeiten die Nachweise unter möglichst realen Praxisbedingungen durchgeführt werden. Die Testergebnisse können europaweit genutzt werden und sind die im Biozidrecht vorgesehenen Testungen. Desinfektionsmittel, die als Biozid vertrieben werden, führen auf dem jeweiligen Etikett eine Registriernummer. Hingegen Desinfektionsmittel, die für den medizinischen Bereich vorgesehen sind, werden als Medizinprodukte geprüft, zugelassen und gemeldet und durch die meisten Medizinproduktehersteller nach wie vor in der Desinfektionsmittelliste der VAH oder beim RKI gelistet.