Niedersachsen: Gebühren für Lebensmittelüberwachung

Als erstes Bundesland erhebt Niedersachsen Gebühren für die Regelkontrollen in der Lebensmittelüberwachung. Seit dem 29.11.2014 ist durch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium eine entsprechende Gebührenordnung erlassen worden. Unter Bezugnahme auf den Art. 26 der EU-Kontrollverordnung 882/2004 soll eine effektive Lebensmittelüberwachung durch die Gebührenerhebung sichergestellt werden.

koch mit topfDie Gebührenordnung sieht eine Staffelung nach Umsatzgröße vor (Umsatz bis zu 125.000 Euro, zw. 125.000 und 250.000 Euro und über 250.000 Euro).

Nach wie vor sind die Intervalle der Regelkontrollen von der Risikobewertung des jeweiligen Betriebes abhängig. Seit 2010 erfolgen die Einstufungen in verschiedene Risikokolassen. Während in Betrieben der Risikoklasse 9 lediglich alle 3 Jahre Kontrollen zu erwarten sind, sind Betriebe der Klasse 1 täglich zu kontrollieren. Von daher hängen die zu erwartenden Kosten auch von der Risikoeinstufung ab.

siehe unter:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften, siehe § 7, Abs. 6