Aufbereitung von Beatmungszubehör

Beatmungszubehör muss als Medizinprodukt fachgerecht aufbereitet werden. Um feststellen zu können, wie die Aufbereitung zu erfolgen hat, muss die Frage geklärt werden, wie das Zubehör einzustufen ist. Davon hängt ab, ob die Teile des Beatmungszubehörs, die mit den Patienten in Berührung kommen, nur gereinigt und desinfiziert oder sterilisiert werden müssen und ob ggf. Einmalartikel sinnvoll sind.

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Martin Büdenbender / pixelio.de

In einer gemeinsamen Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird Beatmungszubehör als semikritische Medizinprodukte der Kategorie A und B eingestuft. Demnach reicht also eine Reinigung und Desinfektion in der Regel aus. Von daher werden die Teile, die mit gesunder Schleimhaut, z.B. in der Anästhesie, in Berührung kommen, nicht im Steri aufbereitet.

In einer Publikation in der Fachzeitschrift Hygiene & Medizin Ausgabe 7+8/2014 von Sebastian Werner, Friderike Lemm und Friedrich von Rheinbaden zeigen die Autoren auf, dass die Anforderungen an die Aufbereitung sehr stark von der tatsächlichen Anwendung des Beatmungsinstruments abhängen. Die Empfehlung sieht grundsätzlich eine bakterizide, myobakterizide, levurozide und vollviruzide Wirksamkeit vor.

Die Autoren geben einem validierten maschinellen Aufbereitungsverfahren den Vorzug. Grundsätzlich sollten semikritische und kritische Medizinprodukte validiert aufbereitet werden. Von daher sehen die Autoren von einfachen Reinigungs- und Desinfektionsaufbereitungen zum Beispiel zwischen zwei Operationen ab. Eine generelle Forderung, nur Einmalprodukte einzusetzen, sei aber auch nicht empfehlenswert.

Grundlegend steht auch hier die Patientensicherheit im Vordergrund. Die Entscheidung über die Vorgehensweise liegt beim behandelnden Arzt und sollte nicht aus dem ökonomischen Blickwinkel entschieden werden.

Publikation wurde veröffentlicht in HygMed 2014; 39 [7/8]: 287–291