Aufgrund unserer Erfahrung im medizinisch, pflegerischen Bereich oder auch beim Umgang mit Lebensmitteln wird immer wieder deutlich, dass ein Teil des Personals mit Begrifflichkeiten aus dem Bereich der Hygiene nicht eindeutig und sauber umgeht. Mit unserem Hygieneblog möchten wir einen Beitrag dazu leisten, diesen Umstand zu verbessern und werden deshalb beginnen Begriffe leicht und verständlich zu erklären und voneinander abzugrenzen.
Norovirus-Infektionen
Den humanen Noroviren kommt als Erreger einer viralen Gastroenteritis eine große medizinische Bedeutung zu. Die Viren aus der Familie der Caliciviridae sind weltweit verbreitet und führen immer wieder zu Gastroenteritisausbrüchen in Krankenhäusern, Gemeinschaftseinrichtungen und Altenheimen. Norovirus-Infektionen können über das gesamte Jahr auftreten, wobei zwischen Oktober und März eine Zunahme der Krankheitsfälle zu beobachten ist.
Die Viren werden über das Erbrochene und den Stuhl der Erkrankten ausgeschieden. Besonders kennzeichnend für das Virus ist seine hohe Infektiösität – seine minimale Infektionsdosis liegt zwischen 10-100 Viren. Der Hauptübertragungsweg ist fäkal- oral bspw. über kontaminierte Hände oder Oberflächen, aber auch aerogen durch die orale Aufnahme der beim für die Krankheit typischen schwallartigen Erbrechen entstehenden Tröpfchen. Ebenfalls ist eine Übertragung durch den Verzehr bestimmter Lebensmittel möglich (kontaminiertes Trinkwasser, kontaminierte Speisen wie Muscheln oder Krabben). Die Inkubationszeit beträgt beim Norovirus 6-50 Stunden. Während der akuten Erkrankung sind die Patienten hoch ansteckungsfähig. Hauptsymptome einer Norovirus-Infektion sind: schwallartiges Erbrechen, wässrige Durchfälle, Übelkeit, Bauschmerzen, Abgeschlagenheit, Kopf- und Gliederschmerzen. Häufig beginnen die Symptome einer derartigen Infektion plötzlich und sie geht sehr schnell mit einem starken Krankheitsgefühl einher. Ein kurzer Krankheitsverlauf von lediglich 12- 48h ist üblich. Nach dem Abklingen der Symptome werden Noroviren in der Regel 7-14 Tage, in Ausnahmefällen aber auch noch über Wochen nach einer akuten Erkrankung über den Stuhl ausgeschieden. Aus diesem Grund ist auch nach der akuten Phase eine sorgfältige Sanitär- und Händehygiene unbedingt erforderlich.
Wenn in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Gemeinschaftseinrichtungen die typische Symptomatik und die epidemiologischen Merkmale auf eine Norovirus-Infektion hindeuten, sollten rasch und vor allem konsequent Präventivmaßnahmen ergriffen werden. Diese hat auch zu geschehen, wenn die Erkrankung noch nicht durch eine virologische Untersuchung gesichert ist.
Die wichtigsten vom RKI empfohlenen Maßnahmen bei einem Norovirus-Ausbruch sind:
- Isolierung betroffener Patienten in einem Zimmer mit eigenem WC , dabei ist eine Kohortenisolierung zulässig
- korrekte Händehygiene mit einem viruzid wirksamen Händedesinfektionsmittel
- Pflege von Patienten mit Einweghandschuhen, Schutzkittel und ggf. Atemschutz zur Vermeidung einer aerogenen Übertragung des Erregers durch das Erbrechen
- sorgfältige Händedesinfektion nach Ablegen der Einweghandschuhe und bei Verlassen des Zimmers
- kontaminierte Flächen sofort desinfizierend reinigen
- mindestens tägliche, ggf. häufigere Wischdesinfektion aller patientennahen Bereiche und Kontaktflächen inkl. Türgriffen mit einem viruzid wirkenden Flächendesinfektionsmittel
- Pflegeutensilien personenbezogen verwenden und desinfizieren
- Bett- und Leibwäsche als infektiöse Wäsche in einem geschlossenen Wäschesack transportieren und in einem (chemo-thermischen) Waschverfahren über 60°C waschen
- Aufklärung der Kontaktpersonen (bspw. Verwandte und Besucher) über korrekte Händehygiene/Händedesinfektion und die Übertragungswege der Krankheit
- Minimierung der Patienten-, Bewohner- und Personalbewegung zwischen unterschiedlichen Stationen/Bereichen einer Einrichtung, um einer Ausbreitung des Virus innerhalb der Einrichtung entgegenzuwirken
- strenge Indikationsstellung bei akut Erkrankten hinsichtlich der Verlegung innerhalb von stationären Bereichen, Altenheimen und Gemeinschaftseinrichtungen
Achtung: Der direkte Nachweis von Noroviren ist für Leiter von Laboratorien nach §7 IfSG meldepflichtig. Außerdem sind nach § 6 IfSG Krankheitsverdacht und Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis meldepflichtig, wenn die erkrankte Person eine Tätigkeit im Sinne des § 42 IfSG ausübt oder wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.
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