Jahreszeitbedingt steigen die Fallzahlen bei der Norovirusinfektion. Da der Virus hoch ansteckend ist und der Erreger über Erbrochenes und Stuhl in hohen Mengen ausgeschieden wird, stellt er gerade in Gemeinschaftseinrichtungen oft ein besonderes Problem dar. Kreuzfahrtschiffe, wie Krankenhäuser haben mit dem Erreger ihre Probleme. Besonders aber im Bereich der medizinischen Einrichtungen sind oft geschwächte Patienten betroffen, für die der Ausbruch lebensgefährlich sein kann.
Wenn in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Gemeinschaftseinrichtungen die typische Symptomatik und die epidemiologischen Merkmale auf eine Norovirus-Infektion hindeuten, sollten rasch und vor allem konsequent Präventivmaßnahmen ergriffen werden. Diese hat auch zu geschehen, wenn die Erkrankung noch nicht durch eine virologische Untersuchung gesichert ist. Grundsätzlich spielt der Zeitfaktor eine entscheidene Rolle, um weitere Ansteckungen zu vermeiden.
Die wichtigsten vom RKI empfohlenen Maßnahmen bei einem Norovirus-Ausbruch sind:
- Isolierung betroffener Patienten in einem Zimmer mit eigenem WC , dabei ist eine Kohortenisolierung zulässig
- korrekte Händehygiene mit einem viruzid wirksamen Händedesinfektionsmittel
- Pflege von Patienten mit Einweghandschuhen, Schutzkittel und ggf. Atemschutz zur Vermeidung einer aerogenen Übertragung des Erregers durch das Erbrechen
- sorgfältige Händedesinfektion nach Ablegen der Einweghandschuhe und bei Verlassen des Zimmers
- kontaminierte Flächen sofort desinfizierend reinigen
- mindestens tägliche, ggf. häufigere Wischdesinfektion aller patientennahen Bereiche und Kontaktflächen inkl. Türgriffen mit einem viruzid wirkenden Flächendesinfektionsmittel
- Pflegeutensilien personenbezogen verwenden und desinfizieren
- Bett- und Leibwäsche als infektiöse Wäsche in einem geschlossenen Wäschesack transportieren und in einem (chemo-thermischen) Waschverfahren über 60°C waschen
- Aufklärung der Kontaktpersonen (bspw. Verwandte und Besucher) über korrekte Händehygiene/Händedesinfektion und die Übertragungswege der Krankheit
- Minimierung der Patienten-, Bewohner- und Personalbewegung zwischen unterschiedlichen Stationen/Bereichen einer Einrichtung, um einer Ausbreitung des Virus innerhalb der Einrichtung entgegenzuwirken
- strenge Indikationsstellung bei akut Erkrankten hinsichtlich der Verlegung innerhalb von stationären Bereichen, Altenheimen und Gemeinschaftseinrichtungen
Achtung: Der direkte Nachweis von Noroviren ist für Leiter von Laboratorien nach §7 IfSG meldepflichtig. Außerdem sind nach § 6 IfSG Krankheitsverdacht und Erkrankung an einer akuten infektiösen Gastroenteritis meldepflichtig, wenn die erkrankte Person eine Tätigkeit im Sinne des § 42 IfSG ausübt oder wenn zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemiologischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird.
Wissen kompakt: Norovirus-Infektionen