NRW-Rahmenhygieneplan für Kindergärten angepaßt

In vielen Kinder- und Jugendeinrichtungen sind die nach §36 IfSG geforderten Hygienepläne nur unzureichend vorhanden. Tatsächlich müssen neben Reinigungs- und Desinfektionsplänen Infektionshygienische Maßnahmen festgelegt werden. Diese Verfahrensanweisungen müssen zusätzlich geschult und gelebt werden. Doch häufig fehlt es den Einrichtungen an Hilfestellungen. 

Bild: HyCo

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Das Landeszentrum Gesundheit in Nordrhein-Westfalen (LZG) unterstützt als fachliche Leitstelle die Landesregierung und die Kommunen in allen gesundheitlichen Fragen. Mit dem Stand 6.10.2015 hat das Landeszentrum einen aktualisierten Rahmen-Hygieneplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen herausgegeben. In Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung und dem Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) – ehemals LIGA.NRW – ist einen Rahmen-Hygieneplan erarbeitet worden, der für die Einrichtungen als Muster dienen soll, um einen Plan nach den eigenen Erfordernissen und Gegebenheiten zu erstellen.

Diese Vorlage kann eine sinnvolle Grundlage für ein schlüssiges Hygienekonzept sein. Dennoch sind einige Maßnahmen notwendig, um aus den Mustern einen gültigen Hygieneplan zu erarbeiten. Die Rahmenbedingungen vor Ort sind zu beachten, Personal zu schulen und die Maßnahmen umzusetzen. Zusätzliche Unterstützung geben die örtlichen Gesundheitsämter.

Ebenfalls unterstützt das Gesundheitsamt in Frankfurt durch gute Rahmenhygienepläne. Speziell für den Bereich der Schulen und Kindergärten werden ebenfalls Musterpläne zum Herunterladen angeboten.

 

Landeszentrum Gesundheit in Nordrhein-Westfalen (LZG)

Rahmen-Hygieneplan für Kinder- und Jugendeinrichtungen

Gesundheitsamt Frankfurt: Hygienepläne für Schulen, Kindereinrichtungen (KGE) und Gemeinschaftseinrichtungen